Neustart Plus wird verlängert – Selbstständige können noch wenige Monate profitieren
Anträge sind noch bis März 2022 möglich
Das „Coronaförderprogramm Neustarthilfe Plus“ ist nochmals bis März 2022 verlängert worden und kann hier beantragt werden!
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Es können bis zu 4.500 Euro für das 1. Quartal 2022 beantragt werden.
Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Beschäftigte und auch befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.
Gerade für kleinere Unternehmen und Selbständige hat sich das Produkt bewährt.
Auch die Abrechnung für erhaltene Hilfen für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 können ab sofort abrechnet werden.
Wir unterstützen euch gern bei der Beantragung und Abrechnung!