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Coaching als Sprungbrett

Was ist ein Aktivierungsgutschein (AVGS)?

Ein Aktivierungsgutschein, auch bekannt als AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein), ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters. Der AVGS unterstützt Arbeitssuchende durch finanzielle Förderung bei der beruflichen Eingliederung. Der Gutschein kann verwendet werden, um an Coaching-Programmen, Weiterbildungsmaßnahmen oder an anderen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Ziel des Aktivierungsgutscheins ist es, Hürden beim Einstieg in den Arbeitsmarkt zu beseitigen und individuelle Unterstützung zu bieten. Er dient der Aktivierung und beruflichen Eingliederung, um Menschen schneller in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Es gibt drei verschiedene Varianten von AVGS-Gutscheinen:

  • AVGS-MAT (Maßnahmen bei einem Träger): Unterstützt durch Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, z. B. Bewerbungstrainings oder Coachings.
  • AVGS-MPAV (Maßnahmen bei einem privaten Arbeitsvermittler): Ermöglicht es, die Kosten für eine private Arbeitsvermittlung zu übernehmen.
  • AVGS MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber): Zur Finanzierung einer betrieblichen Erprobung oder Probearbeit.

Wer hat Anspruch auf Vermittlungsunter- stützung?

Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitssuchende, die Unterstützung bei der Jobsuche benötigen. Die Voraussetzungen können je nach Situation variieren. Die folgenden Personengruppen haben in der Regel Anspruch auf diesen Gutschein:

  • Arbeitslose, die bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter arbeitslos gemeldet sind.
  • Arbeitssuchende, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber von Arbeitslosigkeit bedroht sind z.B. durch einen befristeten oder absehbar endenden Arbeitsvertrag
  • Personen nach einer Ausbildung, die keinen Arbeitsplatz finden.
  • Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung.
  • Unternehmer und Existenzgründer, die Hilfe bei der beruflichen Planung benötigen.
  • Rehabilitanden und Menschen mit Behinderungen, die spezielle Förderung benötigen.

Um Anspruch auf den Gutschein zu erhalten, ist es notwendig, beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit einen Antrag zu stellen. Der Vermittlungsgutschein wird in der Regel gewährt, wenn ein nachweisbarer Bedarf für individuelle Unterstützung bei der Jobsuche besteht.

Wie funktioniert ein Vermittlungsgutschein?

Der Vermittlungsgutschein selbst kostet den Arbeitssuchenden nichts. Das bedeutet, dass weder bei der Beantragung des Gutscheins noch bei der Einlösung direkte Kosten anfallen. Der Gutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Vermittlungsgutschein an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen gebunden ist. Der zertifizierte Arbeitsvermittler erhält nur dann eine Vergütung, wenn der Arbeitssuchende erfolgreich in Arbeit vermittelt wird.

Wie viel ist ein Vermittlungs-Gutschein wert?

Der Wert eines AVGS-Gutscheins variiert je nach Maßnahme. Für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV) kann der Höchstwert bei bis zu 2.500 Euro liegen, abhängig von der Vermittlung.

Die Kosten für zertifizierte Maßnahmen werden vollständig vom AVGS- oder Bildungsgut- scheinen abgedeckt. Es ist ratsam, sich vor der Teilnahme über die genauen Kosten und Zugangsvoraussetzungen zu informieren.

Ein Coaching mit AVGS* ?

Die Dauer von Maßnahmen, die durch einen Aktivierungs-Gutschein* finanziert werden, hängt von der Art des Coaching-Angebotes oder kurz Maßnahme ab. Coachings, Potenzialanalysen oder Bewerbungstrainings dauern oft nur wenige Wochen, während Weiterbildungsmaßnahmen bis zu mehreren Monaten dauern können.

Es empfiehlt sich, mit Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit zu besprechen, welche Coachingangebote geeignet sind und wie lange diese voraussichtlich dauern werden.

Wie funktionieren diese Gutscheine ?

Coaching-Gutscheine, wie der AVGS, funktionieren auf Basis eines *Bewilligungsprozesses* durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Nachdem Sie den Gutschein erhalten haben, können Sie diesen bei *zertifizierten Bildungsträgern einlösen.

  1. Antragstellung: Stellen Sie den Antrag auf einen AVGS-Gutschein beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
  2. Gutschein erhalten: Sie erhalten den Gutschein von Ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Arbeitsamt oder Jobcenter.
  3. Einlösen bei einem Träger: Einlösung des Gutscheins bei einem zertifizierten Bildungsträger
  4. Teilnahme an der Maßnahme:  Es geht sofort los, wenn die Bewilligung vorliegt.
  5. Abschluss: Es wird ein ausführliches Abschlussgespräch geführt, um dann die nächsten Schritte zu gehen.

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