person pointing map
| | | | | |

Berufliche Neuorientierung mit Gutschein

Nutzen Sie Ihre Chance für berufliche Veränderung – JETZT

Arbeitslose Menschen haben ohnehin die Möglichkeit, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Coaching in Anspruch zu nehmen, um die Kosten für ein Coaching nicht selber tragen zu müssen. Doch was Viele nicht wissen: das gilt auch für Beschäftigte in gefährdeten Arbeitssituationen.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitssuchende mit dem Aktivierungsgutschein um eine berufliche Stabilisierung, Bewerbungstraining, eine Potenzialanalyse oder ein Gründungscoaching in Anspruch zu nehmen.

Auch Unternehmen und Menschen in Kurzarbeit können davon Gebrauch machen. Gerade diese prekäre Situation stellt Menschen vor große Herausforderungen – ein Schwanken zwischen Hoffnung und Verzweiflung. In dieser Situation ist Unterstützung besonders wichtig.

Der Vorteil: Sie planen berufliche Veränderung noch im Beschäftigungsverhältnis, sichten Möglichkeiten im Unternehmen oder planen die Veränderung mit kompetenter Unterstützung – rechtzeitig.

Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

MENSCHEN IN KURZARBEIT UND BEI DROHENDER ARBEITSLOSIGKEIT WERDEN GEFÖRDERT

Beschäftige in prekären Situationen, z.B. in Kurzarbeit, haben die Möglichkeit, Coaching und Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert zu bekommen. Wesentliches Kriterium hier ist, dass sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Ob und wann dies der Fall ist, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Berater bei der Bundesagentur für Arbeit festgestellt.

Nutzen Sie jederzeit unser gratis Erstgespräch auch telefonisch oder online. Unsere Kontaktdaten finden Sie ganz unten.

Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen eines zugelassenen Trägers, eine betriebliche Maßnahme, Probearbeit von bis zu sechs Wochen oder die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gefördert. Beschäftigte in Kurzarbeit, aber auch Beschäftigte ohne Meldung für Kurzarbeit sind bezüglich künftiger beruflicher Entwicklungen und der Sicherheit ihres gegenwärtigen Arbeitsplatzes hochgradig von Arbeitslosigkeit bedroht.

Wer wird gefördert?

Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose sind förderfähige Personen nach SGB III § 45. Dabei können von der Arbeitslosigkeit berohte Personen können auch Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrer, Selbständige und Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften betreut werden, sein.

Welche Kosten werden übernommen?

Beim Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten Sie einen Gutschein. Diesen können Sie dann bei uns einlösen. Die Kosten der Maßnahme werden dann vom Träger direkt mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter abgerechnet.

Weitere Informationen

Sie finden auf der Seite zum Jobcoaching mit Aktivierungsgutschein (AVGS) alle Informationen zu unseren Angeboten.

Nutzen Sie jetzt die Zeit und planen Sie Ihre Zukunft!

Ähnliche Beiträge