Der Fördertopf, der nie leer wird und den die meisten Unternehmen übersehen
Sie entwickeln ein neues Produkt? Verbessern ein Verfahren, bis es endlich zuverlässig funktioniert? Arbeiten an einer technischen Lösung, für die es noch keine fertige Blaupause gibt?
Dann kann es gut sein, dass Sie bereits heute an einem förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben arbeiten – ohne es zu wissen.
Genau hier setzt die steuerliche Forschungszulage an. Anders als bei vielen klassischen Förderprogrammen gibt es keinen Wettbewerb um ein begrenztes Budget und kein Windhundrennen, bei dem nur die Schnellsten zum Zug kommen.
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Forschungszulage.
Und gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann es dabei um erhebliche Beträge gehen.
Forschungszulage: Förderung ohne klassischen Fördertopf
Viele Unternehmer denken beim Thema Förderung zunächst an komplizierte Programme, Antragsfristen und begrenzte Budgets.
Bei der Forschungszulage funktioniert das Prinzip anders.
Sie ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Förderfähig können Vorhaben aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sein.
Das Entscheidende: Es geht nicht darum, ob Ihre Entwicklung spektakulär oder wissenschaftlich klingt. Auch betriebliche Entwicklungsarbeit kann förderfähig sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien erfüllt.
Typische Ausgangspunkte können beispielsweise sein:
- die Entwicklung eines neuen oder wesentlich verbesserten Produkts,
- ein neuartiges technisches Verfahren,
- die Lösung eines technischen Problems, für das noch kein bekannter Standardweg existiert,
- die Entwicklung und Erprobung neuer Softwarelösungen,
- Prototypen, Versuchsreihen und technische Entwicklungsarbeiten.
Entscheidend ist immer das konkrete Vorhaben.
Was das Steuermodell praktisch für Ihr Unternehmen bedeutet
Die Forschungszulage wird nach ihrer Festsetzung grundsätzlich bei der nächsten erstmaligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf die festgesetzte Steuer angerechnet.
Und jetzt kommt der für viele Unternehmen besonders interessante Teil:
Ist die Forschungszulage höher als die festgesetzte Steuer, wird der überschießende Betrag erstattet.
Damit unterscheidet sich die Forschungszulage erheblich von einer klassischen Steuervergünstigung, die nur dann interessant wäre, wenn ein Unternehmen hohe Gewinne erzielt.
Die Forschungszulage kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden.
Das macht sie beispielsweise auch für Unternehmen interessant, die gerade viel investieren, ein schwächeres Geschäftsjahr haben oder sich noch in einer intensiven Entwicklungsphase befinden.
Ein einfaches Beispiel:
Ein Unternehmen erhält eine Forschungszulage von 68.880 Euro. Gleichzeitig beträgt die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer 25.000 Euro.
Dann werden zunächst die 25.000 Euro angerechnet. Der verbleibende Betrag von 43.880 Euro wird erstattet.
Liegt die festgesetzte Steuer bei null, kann entsprechend der gesamte überschießende Betrag erstattet werden.
Ein Rechenbeispiel aus dem Mittelstand
Nehmen wir einen mittelständischen Betrieb, der ein Jahr lang an einer neuen technischen Lösung arbeitet.
An dem Entwicklungsvorhaben sind zwei Fachkräfte anteilig beteiligt. Zusätzlich arbeitet der Inhaber selbst am Projekt. Für einen Teil der Entwicklung wird außerdem ein externes Ingenieurbüro beauftragt.
Für ein nach dem 31. Dezember 2025 begonnenes Vorhaben könnte eine vereinfachte Beispielrechnung so aussehen:
Anteilige förderfähige Personalkosten:
120.000 €
Eigenleistung des Einzelunternehmers:
300 Stunden × 100 € = 30.000 €
Externe Auftragsforschung:
20.000 € × 70 % = 14.000 €
Damit ergeben sich zunächst förderfähige Aufwendungen von:
164.000 €
Für nach dem 31. Dezember 2025 begonnene begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können zusätzlich pauschal 20 % für Gemein- und sonstige Betriebskosten berücksichtigt werden.
Das wären in unserem Beispiel:
32.800 €
Damit ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von insgesamt:
196.800 €
Ist das Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der maßgeblichen KMU-Definition und erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen, kann der Fördersatz 35 % betragen.
Das ergibt:
196.800 € × 35 % = 68.880 € Forschungszulage
Fast 69.000 Euro für ein Entwicklungsvorhaben, das möglicherweise ohnehin durchgeführt worden wäre.
Genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Forschungszulage ist nicht nur etwas für Hightech-Unternehmen
Beim Wort „Forschung“ denken viele zunächst an Labore, Universitäten, Pharmaunternehmen oder große Technologiekonzerne.
Das greift zu kurz.
Die Forschungszulage ist grundsätzlich branchenoffen. Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen offiziell eine Forschungsabteilung besitzt, sondern ob ein konkretes Vorhaben die Voraussetzungen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erfüllt.
Deshalb können sich beispielsweise auch Unternehmen aus folgenden Bereichen mit der Forschungszulage beschäftigen:
Handwerk, Maschinen- und Anlagenbau, Produktion, Bauwirtschaft, IT und Softwareentwicklung, technische Dienstleistungen oder zahlreiche weitere Branchen.
Ein Handwerksbetrieb kann genauso Entwicklungsarbeit leisten wie ein Softwarehaus.
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„Sind wir ein Forschungsunternehmen?“
Sondern:
„Haben wir bei diesem Projekt tatsächlich etwas Neues entwickelt und dabei technische oder wissenschaftliche Unsicherheiten systematisch gelöst?“
Auch bereits laufende oder abgeschlossene Projekte können relevant sein
Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen: Sie müssen nicht zwingend vor Projektbeginn einen Förderantrag stellen.
Auch für bereits durchgeführte Entwicklungsarbeiten kann eine Beantragung noch infrage kommen.
Für die Forschungszulage gilt grundsätzlich eine vierjährige Festsetzungsfrist. Welche Jahre im konkreten Fall noch berücksichtigt werden können, hängt jedoch vom jeweiligen Entstehungszeitpunkt des Anspruchs sowie von der Antragssituation ab.
Deshalb lohnt es sich gerade für Unternehmen, die sich bislang noch nie mit der Forschungszulage beschäftigt haben, nicht nur auf aktuelle Projekte zu schauen.
Unter Umständen schlummern auch in vergangenen Wirtschaftsjahren noch förderfähige Vorhaben.
Wo in der Praxis das meiste Geld verloren geht
Auf dem Papier klingt das Prinzip einfach: Entwicklungsvorhaben identifizieren, Aufwendungen ermitteln, Antrag stellen.
In der Praxis liegt genau dort die Schwierigkeit.
Denn ein gesetzlicher Anspruch bedeutet noch nicht automatisch, dass sämtliche intern als „Entwicklung“ bezeichneten Tätigkeiten auch tatsächlich förderfähig sind.
Entscheidend sind unter anderem:
die richtige Abgrenzung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, die nachvollziehbare Beschreibung der technischen oder wissenschaftlichen Unsicherheit, die Darstellung des Lösungswegs und eine belastbare Zuordnung der förderfähigen Aufwendungen.
Genau hier bleibt in Unternehmen häufig Potenzial liegen.
Nicht unbedingt, weil es keine förderfähigen Tätigkeiten gibt – sondern weil sie im betrieblichen Alltag gar nicht als solche erkannt oder nicht ausreichend dokumentiert wurden.
Eine technische Verbesserung wird dann als normales Kundenprojekt verbucht. Stunden aus der Entwicklungsphase werden nicht sauber abgegrenzt. Einzelne Versuche, Prototypen oder Entwicklungsschleifen verschwinden in den allgemeinen Projektkosten.
Das Ergebnis: Förderpotenzial bleibt ungenutzt.
Zwei Schritte bis zur Forschungszulage
Grundsätzlich läuft das Verfahren in zwei Stufen.
Zunächst wird bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft, ob das Vorhaben dem Grunde nach als begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anerkannt werden kann.
Liegt die entsprechende Bescheinigung vor, wird anschließend die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dort geht es insbesondere um die förderfähigen Aufwendungen und die konkrete Höhe der Zulage.
Gerade die Vorbereitung der Unterlagen entscheidet deshalb darüber, wie reibungslos das Verfahren läuft.
Vielleicht entwickeln Sie längst förderfähig – ohne es so zu nennen
Die Erfahrung zeigt: Unternehmen verwenden intern Begriffe wie „Sonderlösung“, „Prototyp“, „Optimierung“, „Testphase“, „Eigenentwicklung“ oder schlicht „Problemlösung“.
Hinter solchen Projekten kann sich jedoch genau die Entwicklungsarbeit verbergen, für die die Forschungszulage geschaffen wurde.
Deshalb kann sich eine Prüfung auch dann lohnen, wenn Sie bisher überzeugt waren:
„Forschung machen wir eigentlich gar nicht.“
Möglicherweise heißt Forschung in Ihrem Unternehmen einfach anders.
Finden Sie heraus, welches Förderpotenzial in Ihren Projekten steckt
Sie haben in den vergangenen Jahren neue Produkte entwickelt, technische Verfahren verbessert, eigene Softwarelösungen geschaffen oder Probleme gelöst, für die es noch keinen etablierten Lösungsweg gab?
Dann lohnt sich eine genauere Prüfung.
In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung klären wir gemeinsam, ob Ihre Projekte grundsätzlich für die Forschungszulage infrage kommen und welches Förderpotenzial darin stecken könnte.
So erfahren Sie schnell, ob sich der nächste Schritt für Ihr Unternehmen lohnt.
JobCoaching UG – bevor Sie Förderpotenzial ungenutzt lassen, sprechen Sie mit uns.





